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   BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96   

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BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96 (https://dejure.org/1997,5073)
BPatG, Entscheidung vom 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96 (https://dejure.org/1997,5073)
BPatG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 29 W (pat) 122/96 (https://dejure.org/1997,5073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Titeln von Fernsehsendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 145
  • afp 1998, 125
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86

    "Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der

    Auszug aus BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96
    Titel von Fernsehsendungen sind - auch nach neuem Markenrecht - in Parallele zu den Zeitschriftentiteln (vgl. BGH GRUR 1961, 232 - "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 - "St. Pauli-Nachrichten") markenfähig (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 188 - "Apropos Film").

    Insbesondere setzt ihre Eintragung als Marke eine hinreichende Unterscheidungskraft voraus, die über die für den Titelschutz ( MarkenG § 5 Abs. 3 ) erforderliche geringere Unterscheidungskraft hinausgeht (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 188 - "Apropos Film").

    Wenn ihr beschreibender Gehalt für den inländischen Verkehr ohne weiteres verständlich ist, fehlt ihnen für die genannten Dienstleistungen auch die Unterscheidungskraft (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 186 - "wie hammas denn"; BlPMZ 1988, 188 - "Apropos Film).«.

    Vielmehr beinhaltet die Produktion und Ausstrahlung einer Fernsehsendung die Herstellung und Verbreitung des betreffenden (Fernseh-)Filmwerks und mithin die Werkverwertung iSv § 15 Abs. 2 Nr. 2 , § 20 UrhG (vgl BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film" mwN; vgl auch BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?").

    1. Derartige Werktitel von Fernsehsendungen sind - auch nach neuem Markenrecht - in Parallele zu den Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - (vgl BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten") grundsätzlich nicht nur titelschutzfähig iSv § 5 Abs. 3 MarkenG , sondern auch iSv § 3 Abs. 1 MarkenG als Marke eintragbar (vgl zum früheren Markenrecht BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film").

    2. Für die absolute Schutzfähigkeit solcher Werktitel im Bereich der Fernsehsendungen gelten in Parallele zur Schutzfähigkeit von Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") allerdings die allgemeinen Regeln (BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film").

    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen, nach der neben inhaltsbeschreibenden Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") auch inhaltsbeschreibende Titel anderer Werke (BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?"; BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film") mangels Unterscheidungskraft grundsätzlich nicht als Marke eintragbar sind.

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86

    "Wie hammas denn?"; Eintragungsfähigkeit einer Redewendung

    Auszug aus BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96
    Wenn ihr beschreibender Gehalt für den inländischen Verkehr ohne weiteres verständlich ist, fehlt ihnen für die genannten Dienstleistungen auch die Unterscheidungskraft (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 186 - "wie hammas denn"; BlPMZ 1988, 188 - "Apropos Film).«.

    Auf die ältere Rechtsprechung, insbes die Entscheidung BGH, BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?", dürfe nicht mehr zurückgegriffen werden, zumal die dortige Differenzierung zwischen dem bei Werktiteln ausreichenden geringen und bei Marken erforderlichen höheren Maß an Unterscheidungskraft mit dem neuen Markengesetz nicht vereinbar sei.

    Vielmehr beinhaltet die Produktion und Ausstrahlung einer Fernsehsendung die Herstellung und Verbreitung des betreffenden (Fernseh-)Filmwerks und mithin die Werkverwertung iSv § 15 Abs. 2 Nr. 2 , § 20 UrhG (vgl BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film" mwN; vgl auch BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?").

    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen, nach der neben inhaltsbeschreibenden Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") auch inhaltsbeschreibende Titel anderer Werke (BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?"; BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film") mangels Unterscheidungskraft grundsätzlich nicht als Marke eintragbar sind.

  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Auszug aus BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96
    Titel von Fernsehsendungen sind - auch nach neuem Markenrecht - in Parallele zu den Zeitschriftentiteln (vgl. BGH GRUR 1961, 232 - "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 - "St. Pauli-Nachrichten") markenfähig (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 188 - "Apropos Film").

    1. Derartige Werktitel von Fernsehsendungen sind - auch nach neuem Markenrecht - in Parallele zu den Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - (vgl BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten") grundsätzlich nicht nur titelschutzfähig iSv § 5 Abs. 3 MarkenG , sondern auch iSv § 3 Abs. 1 MarkenG als Marke eintragbar (vgl zum früheren Markenrecht BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film").

    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen, nach der neben inhaltsbeschreibenden Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") auch inhaltsbeschreibende Titel anderer Werke (BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?"; BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film") mangels Unterscheidungskraft grundsätzlich nicht als Marke eintragbar sind.

  • BPatG, 24.07.1996 - 29 W (pat) 97/94
    Auszug aus BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96
    2. Für die absolute Schutzfähigkeit solcher Werktitel im Bereich der Fernsehsendungen gelten in Parallele zur Schutzfähigkeit von Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") allerdings die allgemeinen Regeln (BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film").

    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen, nach der neben inhaltsbeschreibenden Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") auch inhaltsbeschreibende Titel anderer Werke (BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?"; BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film") mangels Unterscheidungskraft grundsätzlich nicht als Marke eintragbar sind.

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96
    Deshalb muß ein sogenanntes "zukünftiges Freihaltebedürfnis" (vgl BGH GRUR 1995, 408 ,409 "PROTECH"; GRUR 1983, 768, 769 "Capri-Sonne"), richtiger wohl ein (gegenwärtiges) Freihaltebedürfnis für den zukünftigen beschreibenden Gebrauch bejaht werden.
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96
    Wenn an einer beschreibenden Angabe - wie im vorliegenden Falle - ein Freihaltebedürfnis besteht (oder zumindest außerordentlich nahegelegt ist), ist dies sogar ein strenger Maßstab (stRspr vgl ua BGH GRUR 1991, 136, 137 "NEW MAN").
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96
    Deshalb muß ein sogenanntes "zukünftiges Freihaltebedürfnis" (vgl BGH GRUR 1995, 408 ,409 "PROTECH"; GRUR 1983, 768, 769 "Capri-Sonne"), richtiger wohl ein (gegenwärtiges) Freihaltebedürfnis für den zukünftigen beschreibenden Gebrauch bejaht werden.
  • BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73

    Eintragungsfähigkeit von Zeitungstiteln, die lediglich aus einer Ortsangabe und

    Auszug aus BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96
    Für ihre absolute Schutzfähigkeit gelten die allgemeinen Regeln (Anschluß an BGH GRUR 1974, 661, 662 - "St. Pauli-Nachrichten").
  • BPatG, 15.03.2000 - 32 W (pat) 261/99
    Das bestehende Freihaltungsbedürfnis gebiete auch bei Werktiteln nicht zu geringe Anforderungen an die zur Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft (unter Bezugnahme auf BPatGE 38, 138, 141 "Klassentreffen").
  • BPatG, 04.04.2019 - 30 W (pat) 511/17
    Unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG ist bei solchen Waren aus dem Medienbereich die markenrechtliche Unterscheidungskraft zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072-Bar jeder Vernunft), so dass der Verkehr die Bezeichnung in Zusammenhang mit den Waren insoweit nur als Inhaltsangabe, nicht aber als betrieblichen Herkunftshinweis auffasst (vgl. BPatG GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • BPatG, 01.08.2019 - 30 W (pat) 562/17
    Denn nur wenn die Bezeichnung ernsthaft als beschreibende Angabe des Themas, geistigen Inhalts oder Werks, das in der Ware oder Dienstleistung verkörpert sein kann, in Betracht kommt, wird der Verkehr die Wortfolge in Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen inur als Inhaltsangabe, nicht aber als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen (vgl. BPatG GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 22/21
    Unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG ist bei solchen Waren aus dem Medienbereich die markenrechtliche Unterscheidungskraft zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt), so dass der Verkehr die Bezeichnung in Zusammenhang mit den Waren insoweit nur als Inhaltsangabe, nicht aber als betrieblichen Herkunftshinweis auffasst (vgl. BPatG GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • BPatG, 25.02.2021 - 30 W (pat) 25/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "EINMAL Camping IMMER Camping! (Wort-Bild-Marke)" -

    Denn nur wenn die Bezeichnung ernsthaft als beschreibende Angabe des Themas, geistigen Inhalts oder Werks, das in der Ware oder Dienstleistung verkörpert sein kann, in Betracht kommt, wird der Verkehr die Wortfolge in Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen insoweit nur als Inhaltsangabe, nicht aber als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen (vgl. BPatG GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • BPatG, 24.11.2016 - 30 W (pat) 532/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "KOKSER" - keine Unterscheidungskraft

    Denn nur wenn die Bezeichnung ernsthaft als beschreibende Angabe des Themas, geistigen Inhalts oder Werks, das in der Ware oder Dienstleistung verkörpert sein kann, in Betracht kommt, wird der Verkehr die Wortfolge in Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen insoweit nur als Inhaltsangabe, nicht aber als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen (vgl. BPatG GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • BPatG, 29.09.2022 - 30 W (pat) 59/21
    Unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG ist bei solchen Waren aus dem Medienbereich die markenrechtliche Unterscheidungskraft zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft), so dass der Verkehr die Bezeichnung in Zusammenhang mit den Waren insoweit nur als Inhaltsangabe, nicht aber als betrieblichen Herkunftshinweis auffasst (vgl. BPatG GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft sprichartiger Wortfolgen

    So bemißt sich die Unterscheidungskraft von Werktiteln und von geschäftlichen Bezeichnungen im allgemeinen nach weniger strengen Kriterien als dies im Hinblick auf die Unterscheidungskraft von Marken der Fall ist, weil der Verkehr diesen Kennzeichnungsmitteln nicht in gleicher Weise gegenübertritt (BGH GRUR 1988, 211, 212 "Wie hammas denn"; ausf zuletzt mwN BPatGE 38, 138, 141f "Klassentreffen").
  • BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 522/17
    Dies gilt aber nur für Bezeichnungen, die nach Art eines Sachtitels ernsthaft als beschreibende Angabe des Themas, geistigen Inhalts oder Werks, das in der Ware verkörpert sein kann, in Betracht kommen (vgl. BPatG GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär).
  • BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 18/04
    Solche inhaltsbeschreibenden Werktitel können zwar Titelschutz i. S. von § 5 Abs. 3 MarkenG erlangen; ihnen fehlt jedoch, soweit es um ihre Eintragung als Marke geht, das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft (vgl. BGH, GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou).
  • BPatG, 16.02.2023 - 30 W (pat) 60/21
  • BPatG, 18.12.2007 - 25 W (pat) 108/05
  • BPatG, 21.07.2005 - 25 W (pat) 20/05
  • BPatG, 15.04.2003 - 24 W (pat) 108/01
  • BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
  • BPatG, 09.12.2003 - 27 W (pat) 128/03
  • BPatG, 01.03.2000 - 29 W (pat) 57/99
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